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BEGLEITPOLITIK

BEGLEITPOLITIK

Während der Behandlung hat der Patient das Recht auf eine Begleitperson, die ihm im Rahmen der Vorschriften und Mittel unseres Krankenhauses zur Seite steht und die der behandelnde Arzt je nach dem Gesundheitszustand des Patienten für angemessen hält. Dieses Recht sollte in Übereinstimmung mit den in unserem Krankenhaus festgelegten Verfahren und Grundsätzen genutzt werden. Wir bitten Sie in dieser Angelegenheit um Ihre Mithilfe für die Gesundheit Ihres Patienten und betonen, wie wichtig es ist, dass Sie Ihren Patienten nach den Verfahren und Grundsätzen begleiten, die in den Begleitungsrichtlinien unseres Krankenhauses festgelegt sind.

  1. Die Zahl der Begleitpersonen ist auf eine beschränkt.
  2. Die Begleitperson sollte sich während der Besuche und der medizinischen Versorgung nicht in der Nähe des Patienten aufhalten.
  3. Die Begleitperson sollte keine Handlungen am Patienten vornehmen, die nicht von den Anweisungen des Arztes oder der Pflegekraft abhängen. Sie kann nur im zulässigen Umfang bei der Pflege des Patienten helfen.
  4. Die Begleitperson sollte den Patienten nicht aus dem Krankenhaus herausbringen oder das Bett wechseln, ohne dass der Arzt oder die Krankenschwester darum gebeten hat.
  5. Um eine ruhige Umgebung für alle zu schaffen, ist es wichtig, dass die Begleitpersonen in den Patientenzimmern und auf den Dienstfluren nicht laut sprechen oder lärmen, den Fernseher so benutzen, dass andere nicht gestört werden, und ihre Telefone bei Arztbesuchen und nach 22 Uhr ausschalten oder auf lautlos stellen.
  6. Rauchen und Alkoholkonsum sind im Krankenhaus gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und der Krankenhausordnung verboten.
  7. Begleitpersonen sollten keine Speisen oder Getränke von außerhalb des Krankenhauses mitbringen oder dem Patienten Speisen geben, die er nicht gegessen hat.
  8. Bei der Patientenaufnahme wird für die Begleitperson ein Begleitpersonenausweis ausgestellt.
  9. Es ist notwendig, die Krankenschwester zu informieren, wenn sich die Begleitperson ändert.
  10. Die Begleitperson ist verpflichtet, die allgemeinen Regeln des Krankenhauses einzuhalten. Wenn Sie dagegen verstoßen, wird Ihr Begleitstatus nicht anerkannt.
  11. Darüber hinaus sollten Sie als Begleitperson zunächst die Stationsschwestern informieren, wenn es Probleme mit dem Gesundheitszustand des Patienten gibt. Eingriffe sollten nur mit dem Wissen der Stationsschwestern vorgenommen werden.
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